Nachhaltig wohnen als Mieter Schweiz: Was wirklich möglich ist
Rund 60 Prozent der Schweizer Haushalte wohnen zur Miete — eine der höchsten Mietquoten Europas. Das schränkt bestimmte Klimamassnahmen tatsächlich ein. Wer keine Heizung ersetzen, keine Fassade dämmen und kein Solarpanel installieren kann, hat weniger direkte Hebel als Wohneigentümer. Aber weniger heisst nicht nichts. Wo die echten Handlungsspielräume liegen, was rechtlich möglich ist — und wo die Grenzen realistischerweise verlaufen, darum geht es hier.
Was Mieter wirklich entscheiden können
Die Heizungsanlage gehört dem Vermieter. Die Wahl des Stromtarifs gehört dem Mieter. Das ist ein wichtiger Unterschied, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht.
In der Schweiz haben viele Haushalte die Möglichkeit, beim Stromanbieter einen Ökostrom-Tarif zu wählen — das gilt dort, wo der lokale Verteilnetzbetreiber entsprechende Produkte anbietet. In liberalisierten Gebieten (Grossverbraucher ab 100 MWh/Jahr können den Anbieter wechseln, für Kleinkunden gilt das noch nicht flächendeckend) ist die Auswahl begrenzt. Wer aber die Option hat: Naturstrom-Produkte zertifiziert nach dem nationalen Herkunftsnachweissystem kosten je nach Anbieter und Kanton zwischen ein und vier Rappen mehr pro Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 3’500 Kilowattstunden — Schweizer Durchschnitt für einen Zweipersonenhaushalt — sind das maximal 140 Franken im Jahr.
Bei Elektrogeräten liegt die Entscheidung vollständig beim Mieter. Der Unterschied zwischen einem A-Kühlschrank und einem alten Gerät der Effizienzklasse D kann 100 bis 150 Kilowattstunden pro Jahr ausmachen — das entspricht etwa 20 bis 35 Franken bei heutigen Strompreisen, aber auch rund 10 Kilogramm CO₂ (bei Schweizer Strommix).
Grösserer Hebel: die Waschmaschine. Ein Haushalt wäscht im Schnitt 150 bis 200 Mal pro Jahr. Wer bei 30 oder 40 Grad statt bei 60 Grad wäscht, spart etwa 30 bis 40 Prozent des Waschmaschinenstroms. Das Programm lässt sich jederzeit ändern — kein Vermieter, kein Mietrecht involviert.
Beim Heizverhalten gilt: Jedes Grad weniger Raumtemperatur spart rund sechs Prozent Heizenergie. Wer von 22 auf 20 Grad herunterkühlt, spart also etwa zwölf Prozent. Stossüften (kurz und komplett öffnen statt Dauerkipplüftung) verhindert, dass die Wände auskühlen — ein alter Rat, der aber stimmt. Dauerkippen kühlt die Wände ab und erhöht den Heizaufwand spürbar. Der Effekt ist klein, aber kostenlos.
Was den gesamten CO₂-Fussabdruck des Wohnens betrifft: Für Mietende in der Schweiz macht das eigene Verbrauchsverhalten im Bereich Strom und Wärme zusammen schätzungsweise 10 bis 15 Prozent des persönlichen Fussabdrucks aus — deutlich weniger als Mobilität oder Ernährung. Wer den grössten Hebel sucht, findet ihn nicht im Wohnbereich. Wer aber trotzdem sinnvoll optimieren will: Strom und Heizverhalten sind die realsten Stellschrauben. Einen breiten Überblick über die Gewichtung der verschiedenen Lebensbereiche bietet der Artikel Nachhaltig leben in der Schweiz: Konkrete Tipps mit echten Zahlen.
Was Mieter nicht entscheiden können — und wie man trotzdem handelt
Heizungstyp, Dämmstandard, Fensterqualität: Das liegt beim Eigentümer. Rund 40 Prozent des gesamten Schweizer Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude, und ein Grossteil des Gebäudebestands stammt aus einer Zeit, in der Dämmung kein Kriterium war. Als Mieterin oder Mieter ist man in diesem Bereich strukturell abhängig.
Was trotzdem möglich ist: das Gespräch suchen. Schweizer Mietrecht — konkret das Obligationenrecht sowie der Mieterschutz via Mietrechtsverbände — gibt Mietenden durchaus Rechte, energierelevante Informationen anzufordern. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, ist in der Schweiz kantonal geregelt und nicht für alle Gebäude obligatorisch. Wer aber im Kanton wohnt, wo er verfügbar ist — oder beim Vermieter nachfragt ob ein GEAK vorhanden ist — erhält eine objektive Einschätzung der Gebäudeeffizienz. Das ist keine Konfrontation, sondern eine sachliche Information.
Der GEAK klassifiziert Gebäude von A (sehr effizient) bis G (schlecht). Wer in einem G-Gebäude wohnt und das weiss, kann das in Gespräche mit dem Vermieter einbringen — zum Beispiel wenn eine Heizkostenpauschale ausgehandelt wird, oder wenn Sanierungsmassnahmen ohnehin anstehen. Mietrechtsverbände wie der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz bieten kostenlose Erstberatungen an.
Ein direkterer Einfluss ergibt sich beim Wohnungswechsel — dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Beim Wohnungswechsel nachhaltig entscheiden
Wer eine neue Wohnung sucht, hat einmalig Einfluss auf das Gebäude, in dem er die nächsten Jahre lebt. Diese Entscheidung wird selten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten getroffen — sie sollte es öfter.
Die GEAK-Klasse ist ein sinnvolles Kriterium, das konkrete Auswirkungen auf die Nebenkosten hat. Ein Gebäude der Klasse G verbraucht in der Heizung fünf bis sieben Mal mehr als ein Gebäude der Klasse A oder B. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung kann der Unterschied 1’500 bis 2’500 Franken pro Jahr in den Nebenkosten betragen. Wer also bereit ist, für eine besser gedämmte Wohnung leicht mehr Miete zu zahlen, rechnet am Ende oft besser — und heizt mit weniger CO₂.
Die Lage ist häufig relevanter als die Wohnungsgrösse. Eine Wohnung in der Stadt mit guter ÖV-Anbindung, ohne eigenes Auto, kann in der Gesamtbilanz deutlich nachhaltiger sein als eine günstige Wohnung auf dem Land mit zwei Pendlerautos. Das ist keine Kritik am Landleben, sondern eine Rechnung, die sich lohnt durchzuführen. Mobilität ist der grösste Einzelposten im persönlichen Fussabdruck.
Genossenschaftswohnungen sind in der Schweiz ein eigenes Kapitel. Genossenschaften wie ABZ, Wogeno oder die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) bauen seit Jahren mit höheren energetischen Standards als viele private Vermieter — und das oft mit tieferen Mieten als vergleichbare Privatwohnungen. Die Wartelisten sind lang, das Modell aber attraktiv. Wer langfristig plant: Jetzt auf die Warteliste, auch wenn der Einzug erst in einigen Jahren erfolgt.
Mietrecht und Klimamassnahmen
Zwei konkrete rechtliche Entwicklungen haben die Situation für Mieter in den letzten Jahren verbessert.
Balkonkraftwerke — kleine Photovoltaikanlagen, die am Balkongeländer befestigt und direkt in die Steckdose eingesteckt werden — waren bis vor Kurzem eine rechtliche Grauzone. Seit einer Anpassung der schweizerischen Rahmenbedingungen ab 2024 sind sogenannte Steckersolargeräte unter bestimmten Voraussetzungen auch in Mietwohnungen erlaubt. Der Vermieter muss im Einzelfall zustimmen, kann aber eine Ablehnung nicht ohne Sachgrund verweigern. Ein typisches Balkonkraftwerk mit 600 Watt Leistung erzeugt in der Schweiz je nach Ausrichtung 400 bis 600 Kilowattstunden pro Jahr — das deckt einen relevanten Teil des Haushaltsstromverbrauchs ab. Die Gesetzgebung zu Photovoltaik und Energieeffizienz im Gebäudebereich ist beim Bundesamt für Energie (BFE) dokumentiert.
Elektroauto-Ladestationen in Tiefgaragen sind ein zweites Feld. Wer als Mieter einen Tiefgaragenplatz hat, kann vom Vermieter die Möglichkeit zur Installation einer Ladestation verlangen — das ist keine reine Kulanzfrage, sondern in verschiedenen Kantonen zunehmend als Anrecht verankert. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter oder der Automobilhersteller, nicht der Vermieter. Das Gespräch lohnt sich trotzdem zu führen, bevor ein Elektrofahrzeug angeschafft wird.
Grundsätzlich gilt: Das Schweizer Mietrecht gibt Mietern mehr Handhabe als oft wahrgenommen. Wer Anpassungen am Mietobjekt anregen oder energiebezogene Informationen anfordern will, sollte das schriftlich und sachlich tun. Der Mieterinnen- und Mieterverband sowie kantonale Schlichtungsbehörden bieten Unterstützung, ohne dass sofort ein Rechtsstreit entsteht. Weiterführende Ratgeber und Förderprogramme für energieeffizientes Wohnen findet man auch auf der Plattform EnergieSchweiz.
Fazit
Mieten schränkt ein — das stimmt. Heizung, Dämmung und Gebäudestruktur liegen nicht in der eigenen Hand. Aber Strom, Geräte, Heizverhalten, Wohnungswahl und ein informiertes Gespräch mit dem Vermieter sind echte Spielräume. Wer weiss, wo die Grenzen liegen und wo nicht, kann realistisch handeln — ohne Schuldgefühle über das, was strukturell nicht möglich ist, und ohne die Möglichkeiten zu unterschätzen, die tatsächlich bestehen.