Zum Inhalt springen
Klima International

EU Green Deal erklärt: Was bedeutet er für die Schweiz?

Aktualisiert:
EU-Hauptquartier Brüssel, European Green Deal

Die Europäische Union ist kein neutrales Ausland. Sie ist der mit Abstand wichtigste Handels- und Wirtschaftspartner der Schweiz — und was Brüssel gesetzlich beschliesst, wirkt sich auf Schweizer Exporteure, Finanzinstitute und die Klimapolitik des Bundes aus. Der EU Green Deal ist das umfassendste Klima- und Wirtschaftstransformationsprogramm, das die EU je aufgelegt hat. Auch wenn die Schweiz nicht abstimmen durfte — ausweichen kann sie ihm kaum.

Was der EU Green Deal enthält

Im Dezember 2019 stellte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den European Green Deal als zentrales Programm der neuen EU-Kommission vor. Das Oberziel: Klimaneutralität in der EU bis 2050. Als Zwischenziel wurde das «Fit for 55»-Paket festgelegt — eine Kürzung der Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 gegenüber 1990. Das europäische Klimagesetz verankert beides rechtlich verbindlich. Die offizielle Dokumentation und alle Gesetzgebungsakte zum European Green Deal stellt die Europäische Kommission auf ihrer Website bereit.

«Fit for 55» ist kein einzelnes Gesetz. Es ist ein Gesetzgebungspaket, das quer durch alle Sektoren reicht. Zum Kern gehören die Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS), neue CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Lieferwagen, ein stärkeres Energieeffizienz-Ziel, verbindliche Anteile erneuerbarer Energien sowie der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Jedes dieser Elemente hat Bezug zur Schweiz.

REPowerEU kam 2022 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine hinzu. Das Programm, für das die Kommission fast 300 Milliarden Euro mobilisierte, hatte ein klares Doppelziel: Abhängigkeit von russischem Erdgas verringern und gleichzeitig die Energiewende beschleunigen. Konkret hiess das: Ausbau von Solar- und Windkraft, Diversifizierung der Gasversorgung, mehr Energieeffizienz. Die EU hat ihre Gasimporte aus Russland seither massiv reduziert — was wiederum die Gasmärkte verändert hat, von denen auch die Schweiz abhängt.

Die sektoralen Ziele im Überblick: Im Stromsektor soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 42,5 Prozent steigen. Bei Gebäuden schreibt die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) schrittweise Sanierungsquoten vor. Im Verkehr gilt ab 2035, dass neu zugelassene Personenwagen und leichte Lieferwagen keine CO2-Emissionen mehr haben dürfen — wobei die EU-Kommission Ende 2025 Vorschläge zur Aufweichung dieses Ziels eingereicht hat, die noch politisch verhandelt werden. Die Landwirtschaft ist über die «Farm to Fork»-Strategie eingebunden: weniger Pestizide, mehr Ökolandbau, Reduktion von Düngemitteln.

Direkte Auswirkungen auf die Schweiz

Der CBAM — Carbon Border Adjustment Mechanism — ist das Instrument des Green Deal, das Schweizer Exporteure am direktesten betrifft. Ab dem 1. Januar 2026 gilt er vollständig. Er erfasst zunächst sechs Sektoren: Stahl und Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff. Das Prinzip: Wer kohlenstoffintensive Waren in die EU einführt, ohne dafür einen CO2-Preis gezahlt zu haben, muss EU-Emissionszertifikate kaufen. Wer einen nachweisbaren Preis im Herkunftsland gezahlt hat, kann diesen anrechnen lassen.

Hier kommt die ETS-Verknüpfung ins Spiel. Die Schweiz und die EU haben ihre Emissionshandelssysteme seit 2020 miteinander verbunden. Das bedeutet: Schweizer Unternehmen, die über das Schweizer ETS einen CO2-Preis zahlen, sind grundsätzlich von den CBAM-Zahlungen befreit. Waren schweizerischer Herkunft werden nicht zusätzlich belastet — sofern das Schweizer ETS mit dem EU-ETS verknüpft bleibt und der Bund das System im Gleichschritt mit Brüssel weiterentwickelt. Der administrative Aufwand für Exporteure bleibt trotzdem erheblich: Emissionsdaten müssen lückenlos dokumentiert und verifizierbar sein.

Beim Verbrenner-Aus ist die Lage nuancierter. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und muss das Beschlossene nicht automatisch übernehmen. Der Bundesrat hat jedoch in einschlägigen Berichten festgehalten, dass die Schweiz die weitergehenden CO2-Vorgaben der EU für Personenwagen ab 2035 grundsätzlich übernehmen will. Praktisch bedeutet das: Was in europäischen Fahrzeugwerken nach 2035 nicht mehr produziert wird, wird auch hierzulande kaum erhältlich sein.

Die Nachfrage auf dem Schweizer Markt wird die EU-Industrieentscheidung ohnehin erzwingen — unabhängig davon, was das Parlament beschliesst. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission Ende 2025 begonnen hat, das strikte Verbrenner-Aus politisch zu hinterfragen; das endgültige Bild ist noch nicht klar.

Der Schweizer Finanzplatz ist über die EU-Taxonomie-Regulation tangiert. Die Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten — und beeinflusst damit, wie Kapital in der EU allokiert wird. Schweizer Finanzinstitute, die in der EU tätig sind oder EU-Kundinnen und -Kunden bedienen, müssen die Taxonomie-Kriterien kennen. Eine direkte Übernahme der EU-Taxonomie durch die Schweiz hat der Bundesrat bisher nicht beschlossen; Swiss Sustainable Finance hält eine 1:1-Übernahme für nicht angemessen. Dennoch: Wer auf dem europäischen Kapitalmarkt mitspielen will, kommt an diesen Standards nicht vorbei.

Eine vertiefte Einordnung der Klimabeziehungen zwischen der Schweiz und der EU — inklusive Paris-Abkommen, NDC und den Schweizer Klimazielen — bietet der Artikel Klimaschutz International: Paris-Abkommen, EU Green Deal und die Schweiz.

Was die Bilateralen III damit zu tun haben

Das Vertragspaket Schweiz–EU, materiell abgeschlossen im Dezember 2024 und formell unterzeichnet am 2. März 2026 in Brüssel, enthält kein eigenständiges Klimakapitel. Klimaschutz ist kein Vertragsgegenstand im engeren Sinn. Trotzdem ist der Zusammenhang mit dem Green Deal real. Ausführliche Informationen zu den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU — einschliesslich der Vertragstexte — hält das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bereit.

Das neue Stromabkommen im Paket ist klimapolitisch zentral. Ohne Anschluss an den EU-Strombinnenmarkt ist die Schweiz beim grenzüberschreitenden Stromhandel strukturell benachteiligt — und das gerade dann, wenn der Anteil volatiler erneuerbarer Energien in Europa steigt. Ein funktionierender Stromaustausch ist auch für die Versorgungssicherheit in der Schweiz wichtig, wenn in kritischen Winterperioden Speicher knapp werden.

Der eigentliche Mechanismus, durch den der Green Deal die Schweiz erreicht, ist subtiler: die faktische Rechtsangleichung. Die Bilateralen sehen in verschiedenen Bereichen vor, dass die Schweiz relevantes EU-Recht übernimmt — ohne im EU-Rat mitzubestimmen, ohne im Europäischen Parlament abzustimmen. Was Brüssel in Bereichen wie Produktstandards, Energieeffizienz oder Emissionsvorschriften festlegt, wird durch die Marktintegration zur Schweizer Realität. Das ist keine Kritik am Abkommen. Es ist eine nüchterne Beschreibung der Konsequenz, die eine tiefe Marktintegration mit sich bringt.

Fazit

Der EU Green Deal ist für die Schweiz kein abstraktes EU-Projekt. Über CBAM, ETS-Verknüpfung, Fahrzeugstandards und Kapitalmarktregeln wirkt er konkret auf Schweizer Unternehmen und die Schweizer Klimapolitik. Die Schweiz profitiert davon, dass ihr Emissionshandelssystem mit dem der EU verknüpft ist — und trägt gleichzeitig die Kosten einer Rechtsübernahme ohne formelle Mitbestimmung. Wie weit diese Angleichung geht, entscheidet sich in den kommenden Jahren im Parlament und letztlich an der Urne.